Kosten Finanzierungsmöglichkeiten

Zuverlässig – Kompetent – Persönlich

Kosten & Finanzierung

Transparente Preise –individuelle Lösungen
Die Kosten für eine Betreuung richten sich nach dem persönlichen Bedarf und dem gewünschten Leistungsumfang.
Wir erstellen für jede Familie ein individuelles Angebot –angepasst an Stundenumfang, Unterstützungsart und Einsatzzeiten.
Unser Ziel ist es, eine verlässliche und hochwertige Betreuung zu ermöglichen – ohne versteckte Kosten.

Pflegeleistungen & steuerliche Vorteile

Pflege verursacht Kosten, doch Sie können diese gezielt reduzieren. Deshalb unterstützen wir Sie dabei, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie steuerliche Vorteile optimal für die 24-Stunden-Betreuung zu nutzen.

Leistungen der Pflegversicherung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 347 € 599 € 800 € 990 €
Umwandlung von 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags 318 € 598 € 743 € 919 €
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Landespflegegeld pro Jahr (nur in Bayern) 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 €
Pflegehilfsmittel 42 €  42 €  42 €  42 €  42 €
Wohnfeld verbessernde Maßnahmen 4.180 €  4.180 €  4.180 €  4.180 €  4.180 €
Digitale Pflegeanwendungen 53 €  53 €  53 €  53 €  53 €
Steuerliche Erstattungen
Jährliche Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bis max 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Pflege-Pauschbetrag pro Jahr 600 € 1.100 € 1.800 € 1.800 €
Außergewöhnliche Belastungen

Wie erfolgt die Feststellung des Pflegegrads?

Bei der Festlegung des Pflegegrads steht eine zentrale Frage im Vordergrund: Wie stark ist die Selbständigkeit der Person eingeschränkt, und in welchem Maß benötigt sie Unterstützung im Alltag? Die Ermittlung erfolgt über ein Punktesystem. Der Gutachter des MDK bewertet dabei die Schwere und Intensität der erforderlichen Hilfen.

Um die Selbständigkeit einzuschätzen, betrachtet der Gutachter sechs Lebensbereiche, die in unterschiedliche Module gegliedert sind. Diese Module werden unterschiedlich gewichtet, und die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe aller Punkte. Sie kann zwischen 0 und 100 Punkten liegen. Pflegebedürftigkeit liegt vor, sobald mindestens 12,5 Punkte erreicht werden.

Pflegegrad Kurzbeschreibung Punkte
1 leichte Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ab 12,5 bis unter 27 Punkte
2 deutliche Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ab 27 bis unter 47,5 Punkte
3 ausgeprägte Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ab 47,5 bis unter 70 Punkte
4 extrem starke Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ab 70 bis unter 90 Punkte
5 extrem starke Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonders hohem Pflegeaufwand ab 90 bis 100 Punkte

Übersicht zur Gewichtung der sechs Module

Die Module sind entscheidend für die Einstufung des Pflegegrads. Sie berücksichtigen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen.

Mobilität eingeschränkt auf 10 % im Haushalt und in der Umgebung

Wie selbstständig sind Aufstehen, Hinsetzen, Treppensteigen und das Stehen sowie Sitzen noch möglich?

Verhaltens- und psychische Besonderheiten zu 7,5 %*

Gibt es Hinweise auf Verhaltensauffälligkeiten, etwa Ängste, Aggressionen oder Zwänge?

20 % krankheitsbedingte Anforderungen

Ist die betroffene Person in der Lage, krankheits- oder therapiebedingte Maßnahmen selbstständig umzusetzen?

Kommunikative und kognitive Kompetenzen zu 7,5 %*

Kann die Person sich orientieren und selbst Entscheidungen treffen?

Alltags- und Körperpflegefähigkeiten zu 40 %

Wie selbstständig kann die Person Nahrung aufnehmen, sich waschen und pflegen?

15 % Alltagsgestaltung und soziale Kompetenz

Wie selbstständig kann die Person ihren Alltag, die Freizeit und soziale Kontakte gestalten?

*Module 2 und 3: Es zählt nur das Modul mit der höchsten Punktzahl, höchstens 15 Punkte, für die Pflegegradberechnung.

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Welche Unterstützung übernimmt die Pflegekasse?

Viele Leistungen der Seniorenbetreuung lassen sich ganz oder teilweise über die Pflegekasse finanzieren. Dadurch erhalten Betroffene und Angehörige spürbare Entlastung im Alltag. Bereits ab Pflegegrad 1 steht der sogenannte Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieser kann für unterstützende Leistungen im Alltag genutzt werden, zum Beispiel Betreuung, Begleitung oder Hilfe im Haushalt. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich die Verhinderungspflege genutzt werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend Entlastung benötigen. Viele Pflegebedürftige erhalten außerdem monatliches Pflegegeld, das flexibel eingesetzt werden kann, zum Beispiel für Unterstützung im Alltag oder ergänzende Betreuung. Oft lassen sich verschiedene Leistungen miteinander kombinieren, sodass ein größeres Budget für Betreuung und Entlastung entsteht.

Beispiel Pflegegrad 2 – wichtige Leistungen im Detail:
  • Pflegegeld: 347 € monatlich bei Pflege durch Angehörige

  • Pflegesachleistung: 796 € monatlich für ambulante Pflegedienste

  • Kombinationsleistung: Mischung aus Geld- und Sachleistung möglich

  • Entlastungsbeitrag: 131 € monatlich (für Betreuung, Haushaltshilfe)

  • Tages-/Nachtpflege: Bis zu 721 € monatlich

  • Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € pro Jahr (Kombination möglich)

  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 € pro Monat (zum Verbrauch)

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 € Zuschuss

Wir beraten Sie gerne persönlich und erklären verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.
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Beispiel Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 liegt vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Betroffene können viele Aufgaben des Alltags nicht mehr vollständig allein bewältigen und benötigen regelmäßig Unterstützung.

Hilfe wird häufig bei der Körperpflege benötigt. Dazu zählen zum Beispiel Waschen, Duschen oder die tägliche Hygiene.

Auch beim An- und Auskleiden benötigen viele Betroffene Unterstützung, besonders wenn Beweglichkeit oder Kraft eingeschränkt sind.

Im Alltag entstehen außerdem Herausforderungen bei der Haushaltsführung. Dazu gehören Tätigkeiten wie Kochen, Putzen oder Wäschepflege.

Viele Menschen mit Pflegegrad 2 brauchen zudem Hilfe beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder bei der Organisation des täglichen Lebens.

Eine zuverlässige Betreuung kann hier Sicherheit geben und den Alltag deutlich erleichtern. Gleichzeitig werden Angehörige spürbar entlastet.

Berechnung der Kosten

Beispiel – Pflegegrad 2:

  • 15 Stunden Betreuung im Monat

  • 15 × 45 € = 675 € monatliche Betreuungskosten

  • Durch Leistungen der Pflegekasse (z. B. Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege) kann sich der Eigenanteil deutlich reduzieren.

  • In vielen Fällen liegt der Eigenanteil deutlich unter den Gesamtkosten. Wir prüfen individuell, welche Mittel bei Ihrer Pflegekasse noch verfügbar sind.

Kostenlose Beratung – transparent & unverbindlich.

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Welche finanziellen Leistungen stehen Ihnen zu?

Pflegebedürftige können verschiedene Leistungen der Pflegekasse nutzen, um den Alltag zu erleichtern und Unterstützung zu finanzieren.

Monatlich stehen zur Verfügung:

  • 347 € Pflegegeld – bei Pflege durch Angehörige.

  • Bis zu 796 € Pflegesachleistungen – bei ambulanter Pflege durch einen Dienst.

  • 131 € Entlastungsbetrag – für Haushaltshilfe und Betreuungsangebote.

  • 42 € Pflegehilfsmittel – für notwendige Hilfsmittel im Alltag.

Jährlich können Sie nutzen:

  • Bis zu 3.539 € Kurzzeit- und Verhinderungspflege – für stundenweise Entlastung oder temporäre Betreuung.

  • Bis zu 4.180 € pro Maßnahme – für Wohnraumanpassungen, z. B. barrierefreie Umbauten.

Diese Leistungen lassen sich oft kombinieren, sodass Sie ein optimales Unterstützungspaket für Ihren Alltag zusammenstellen können.

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Wichtig zu wissen

Viele Leistungen der Pflegekasse lassen sich kombinieren. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können gleichzeitig genutzt werden. Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort, sondern kann angespart werden.
Die Pflegekasse übernimmt große Teile der Kosten, doch viele Leistungen müssen aktiv beantragt werden. Angehörige sollen nicht überlastet werden – es gibt vielfältige Entlastungsmöglichkeiten.

Was viele nicht wissen:

  • Auch eine Haushaltshilfe kann über den Pflegegrad finanziert werden.

  • Begleitung zu Terminen kann über Entlastungsleistungen erfolgen.

  • Pflegeberatung ist gesetzlich kostenlos.

  • Wohnraumanpassungen werden bezuschusst.

  • Der Pflegegrad kann bei Verschlechterung erhöht werden.

Diese Informationen helfen, alle Möglichkeiten der Unterstützung optimal zu nutzen.

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Unser Beratungs­versprechen

Klare und verständliche Erklärung aller Leistungen
Unterstützung bei Anträgen
Prüfung vorhandener Ansprüche

Individuelle Kostenübersicht

Keine Verpflichtung im Erstgespräch

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Unsere Betreuungs­pakete

Kosten

Basis-Paket

10 Stunden pro Monat

450 €

Kosten

Komfort-Paket

20 Stunden pro Monat

880 €

Kosten

Premium-Paket

30 Stunden pro Monat

1.290 €

Finanzierungs­möglichkeiten

Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegekasse genutzt werden, um Betreuung und Unterstützung zu finanzieren:

  • Entlastungsbetrag – 131 € monatlich für Haushaltshilfe und Betreuung.

  • Verhinderungspflege – stundenweise Entlastung, wenn Angehörige ausfallen.

  • Pflegegeld – flexibel einsetzbar bei Pflege durch Angehörige.

  • Kombinationsleistungen – mehrere Leistungen können miteinander kombiniert werden.

In vielen Fällen reduziert sich dadurch der Eigenanteil deutlich.

Wir prüfen gerne Ihre individuelle Situation in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und zeigen Ihnen, welche Mittel für Sie verfügbar sind.